So hart es für einige klingen mag, aber dies war der einzig logische Entscheid den die WEKO fällen konnte, zumal die Swisscom ja gegen die Busse bei der die Swisscom wegen marktbeherrschender Stellung verurteilte, Einspruch erhob.
Nun warf aber Swisscom der UPC ebenfalls marktbeherrschende Stellung vor und dies nur betreffend der Vergleichsweise kleinen Schweizer Hockeymeisterschaft (zumindest war dies zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch so). Wenn man dies damit vergleicht, welche Sportarten die Swisscom alleine für sich beansprucht hat, dann kann meiner Meinung nach bei der UPC nie und nimmer von einer marktbeherrschenden Stellung augegangen werden.
Oder einfacher gesagt: Swisscom hatte das gesamte Sportangebot, wurde dafür verurteilt und hat dagegen Einsprache erhoben, die Swisscom erlaubt sich im Gegenzug aber gegen UPC Klage wegen marktbeherrschender Stellung zu erheben obwohl UPC zum damaligen Zeitpunkt der Klageerhebung bloss die Rechte der Schweizer Hockeymeisterschaft besass.
Den Sinn der Swisscom-Klage verstehe wer wolle, die WEKO hat jedenfalls den richtigen Entscheid gefällt, was aber nichts daran ändert, das die Sportrechtesituation aus Sicht der Kunden durchaus als unbefriedigend angesehen werden kann, sofern der Kunde z.B. die heimische Fussball- UND Hockeyliga vollständig schauen will.